Anhörung der festgenommen Personen
Die Kantonspolizei Zürich führt noch heute im Auftrag des BJ Anhörungen zu den US-Verhaftsersuchen durch. Erklärt sich die gesuchte Person bei der Anhörung mit der sofortigen Auslieferung einverstanden, wird ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Das BJ kann in diesem Fall unverzüglich die Auslieferung an die USA bewilligen und den Vollzug veranlassen. Widersetzt sich hingegen die gesuchte Person ihrer Auslieferung, wird das BJ die USA auffordern, innert der vom bilateralen Auslieferungsvertrag vorgesehenen Frist von 40 Tagen ein formelles Auslieferungsgesuch zu stellen.
Stand des Auslieferungs- und Rechtshilfeverfahrens
Zwei der sieben ehemaligen FIFA-Funktionäre, die am 27. Mai 2015 in Zürich verhaftet worden waren, haben der vereinfachten Auslieferung zugestimmt. Jeffrey Webb und José Maria Marin wurden am 15. Juli bzw. am 3. November den US-Behörden übergeben. Die anderen fünf ehemaligen FIFA-Funktionäre - Eugenio Figueredo, Eduardo Li, Julio Rocha, Costas Takkas und Rafael Esquivel - widersetzen sich hingegen einer Auslieferung an die USA. Ihre Beschwerden gegen die Auslieferungsentscheide des BJ sind beim Bundesstrafgericht hängig.
Gestützt auf vier US-Rechtshilfeersuchen hat das BJ seit dem 27. Mai 2015 auf verschiedenen Banken in der Schweiz eine Reihe Konten, über welche die Bestechungsgelder geflossen sein sollen, sperren und die betreffenden Bankunterlagen erheben lassen. Bisher hat das BJ in fünf Teil-Schlussverfügungen die Herausgabe von Bankunterlagen angeordnet. Diese Verfügungen können von den Konteninhabern innert 30 Tagen beim Bundesstrafgericht angefochten werden. Eine Schlussverfügung wird rechtskräftig, wenn der Konteninhaber auf eine Beschwerde verzichtet oder das Bundesstrafgericht bzw. das Bundesgericht eine allfällige Beschwerde abgewiesen hat. Erst anschliessend kann das BJ die in der Schweiz erhobenen Beweismittel den US-Behörden herausgeben.
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