Bei Patienten, die nach einem Schlaganfall im Krankenhaus gestorben sind - insgesamt rund 2200 - liegt die Quote sogar bei über 60 Prozent (52,4 Prozent im Jahr zuvor). Die TK beruft sich dabei auf Auswertungen der Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus (GeQiK) in Baden-Württemberg zur "Qualitätssicherung in der Schlaganfallversorgung".
Ab dem kommenden Jahr müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten über die „Möglichkeiten persönlicher Vorsorge für die letzte Lebensphase" informieren. Dazu zählen neben Vorsorgevollmachten ausdrücklich auch Patientenverfügungen. So sieht es das Hospiz- und Palliativgesetz vor, das heute vom Bundestag verabschiedet wird. "Jeder sollte sich über die Konsequenzen einer Patientenverfügung im Klaren sein. Deshalb ist es sinnvoll, alle Angebote zur Information und Beratung in Anspruch zu nehmen", sagte Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg.
Die Basis für die erweiterten Patientenrechte wurde im Jahr 2009 mit dem "Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen" gelegt. Bei der Einflussnahme geht es in erster Linie darum, lebensverlängernde Maßnahmen zu verhindern. Wenn Schluckstörungen auftreten, kann das auf unbestimmte Zeit eine künstliche Ernährung über eine Magensonde notwendig machen. Genau dies schließen aber viele Patienten in ihren Verfügungen aus.
Rund 37.000 Menschen haben nach Angaben der TK im Südwesten im vergangenen Jahr einen Schlaganfall erlitten. Damit erleiden pro Tag rund 100 Menschen in Baden-Württemberg einen Schlaganfall. Die Qualität der Behandlung hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert: Während es im Jahr 2010 noch bei über 5000 Patienten zu relevanten Komplikationen bei der Behandlung kam wie etwa einer Lungenentzündung, war dies drei Jahre später laut GeQiK nur noch bei 3900 Patienten der Fall. ( TK / Prometheus.tv )
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