Reichstag in Berlin | Bildquelle: RTF.1

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Sterbehilfe - So stimmten unsere Abgeordneten

Stand: 06.11.15 21:14 Uhr

Nach der Abstimmung zum Thema Sterbehilfe heute im Bundestag haben sich mehrere Bundestagsabgeordnete aus der Region positiv zum verabschiedeten Gesetz geäußert. Es stellt geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe, erlaubt aber weiterhin die passive und indirekte Sterbehilfe sowie die Beihilfe zum Suizid.

Die Tübinger CDU-Bundestagsabgeordnete Annette Widmann-Mauz, die das Gesetz mit eingebracht hatte, sagte, sie freue sich, dass die Antragssteller eine rechtlich wasserdichte, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Regelung gefunden hätten. Auch Michael Donth, CDU, und Martin Rosemann, SPD sowie Heike Hänsel von der Linken hatten dem Gesetzentwurf zugestimmt. Sie befürchteten, bei einer geschäftsmäßigen Sterbehilfe könnten sich Pflegebedürftige unter Druck gesetzt fühlen. Der Tübinger Grünen-Bundestagsabgeordnete Chris Kühn dagegen plädierte dafür, an der vorherigen Rechtslage nichts zu ändern. Thomas Bareiß, CDU-Abgeordneter im Wahlkreis Zollernalb-Sigmaringen, stimmte für ein generelles Verbot der Sterbehilfe. Da könne es keine Kompromisse geben, so Bareiß. Bei der Abstimmung waren die Abgeordneten von der Fraktionsdisziplin befreit.
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