Reutlingen:
Neue energetische Anforderungen an Neubauten ab 2016
Stand: 04.11.15 12:24 Uhr
In der IHK-Akademie Reutlingen konnten sich Geschäftsführer und Mitarbeiter jetzt über das Erneuerbare-Wärme-Gesetz und die neue Energieeinsparverordnung informieren.
Die 2014 in Kraft getretene Verordnung gilt auch für Nicht-Wohngebäude wie Büros und beheizte Produktionsräume. Das E-Wärme-Gesetz gilt für Wohn- und Nicht-Wohngebäude. Sie gibt die Maximalhöhe von Treibhausemissionen an. Ab 2016 werden die energetischen Anforderungen an Neubauten angehoben.
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