Unter der Kleidung trug er eine mit Ketten verbundene Kombination aus Hand- und Fußfesseln, die für Außenstehende nicht sichtbar war. So konnte er zwar normal gehen, große Schritte oder ein Weglaufen jedoch waren unmöglich.
Im März 1991 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, hat Rösner in zehn Monaten, am 29. August 2016, erstmals die Chance, eine Haftentlassung auf Bewährung zu beantragen. Dass sein Antrag erfolgreich sein wird, gilt derzeit als höchst unwahrscheinlich. Rösner jedoch scheint nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" an seine Chance zu glauben. Nachdem er sich jahrelang geweigert hat, an Gruppensitzungen teilzunehmen, gehe er mittlerweile alle zwei Wochen zu einer Einzeltherapie mit einem Gefängnispsychologen, sagte sein Anwalt. Und der renommierte Essener Psychiater Norbert Leygraf wurde beauftragt, ein Gutachten über Rösners Persönlichkeit und dessen Rückfallwahrscheinlichkeit zu erstellen, wie ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministeriums bestätigte. Bei der Entscheidung über eine mögliche Haftentlassung wird das Papier eine wichtige Rolle spielen.
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