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Landesverrat:

Generalbundesanwalt stellt Ermittlungen gegen Netzpolitik.org ein

Stand: 10.08.15 10:56 Uhr

Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses eingestellt. Er geht mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz davon aus, es sich bei den von Netzpolitik.org veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis handelt.

Der Tatverdacht gegen bislang unbekannte Berufsgeheimnisträger wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353 b StGB) bleibe hiervon aber unberührt. Sprich: Es interessiert den Staat, wer die Unterlagen weiter gegeben hat. Das Verfahren soll an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden.
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