Baden-Württemberg:
AfD darf weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden
Stand: 20.03.25 12:39 Uhr
Die baden-württembergische AfD darf vom Verfassungsschutz weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am Vormittag eine entsprechende Klage der Partei zurück und bekräftigte damit die bereits zuvor in einem Eilverfahren gefällte Entscheidung. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, kann die AfD dagegen in Berufung gehen. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl begrüßte die Entscheidung des Gerichts.
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