Damals hatte die Polizei die Personalien der Männer aufgenommen, am Mittwoch verurteilte ein Richter am Tübinger Amtsgericht diese – nach einem Bericht der Südwest Presse – wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu unterschiedlich hohen Geldstrafen.
Ein 27-jähriger und ein 37-jähriger erhielten 40 Tagessätze á 15 Euro, die beiden weiteren Täter erhielten 50 und 70 Tagessätze á 15 Euro.
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