Demnach würden die saisonalen oder ganzjährigen Befahrungs- und Betretungsverboten den wasserrechtlichen Gemeingebrauch einschränken. Darüber hinaus werde das waldrechtliche Betretungsrecht eingeschränkt, sowie die – Zitat - „aus dem Fischereirecht folgenden Rechte und Pflichten".
Die Gemeinde reagierte erstaunt auf das Urteil. Es habe nie Zweifel gegeben dass der Bebauungsplan unrechtmäßig sein könnte.
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