Kreideschrift: Abitur | Bildquelle: pixelio.de - S. Hofschlaeger Foto: pixelio.de - S. Hofschlaeger

Baden-Württemberg :

Sohn stibitzt Mathelehrer die Lösungshinweise - Kultusministerium: Mathe-Abitur muss voraussichtlich NICHT wiederholt werden

Stand: 24.03.15 14:59 Uhr

Das Rätsel um die im Internet aufgetauchten Fotos von Musterlösungen der diesjährigen schriftlichen Mathe-Abiprüfung ist geklärt: Der Sohn eines Mathematik-Lehrers hat die Lösungshinweise für das Mathe-Abi 2015 heimlich fotografiert und anschließend an seine Mitschüler weitergeleitet. Das hat heute Morgen ein Mathematiklehrer eines baden-württembergischen Gymnasiums über seinen Schulleiter dem baden-württembergische Kulturministerium mitgeteilt.

´Der Sohn, der als Abiturient auch selbst an der schriftlichen Mathe-Abiprüfung teilgenommen hatte, verschaffte sich die Musterlösungen der Prüfungsaufgaben aber erst nach der Prüfung, während der Abwesenheit seines Vaters. Deswegen geht das Ministerium derzeit davon aus, dass die Mathe-Abiprüfungen in Baden-Württemberg NICHT wiederholt werden müssen.

Die Lehrer bekommen die schriftlichen Abiturprüfungsaufgaben nach den unserer Redaktion vorliegenden Informationen erst am frühen Morgen in der Schule ausgehändigt.  Die Prüfungsunterlagen befinden sich dabei in einem verschlossenen Umschlag und durften von den Mathematik-Lehrern dieses Jahr frühestens um 6:30 Uhr geöffnet werden. Bei der Öffnung der Umschläge sind jeweils mehrere Lehrer und der Rektor anwesend.

Die Prüfungsunterlagen enthalten die Klausuren sowie die dazugehörigen Musterlösungen. Die Klausuren umfassen einen Pflichtteil, sowie jeweils einen Wahlteil für den Bereich Analysis und für den Bereich Geometrie. Für jeden Wahlteil stehen dem Lehrer zwei verschiedene Klausuren zur Auswahl. Bis zum Beginn der Abiturprüfungen um 8:00 Uhr hat jeder Mathelehrer Zeit, eine Auswahl zu treffen, welche der beiden Analysis-Klausuren und welche der beiden Geometrie-Klausuren er seinen Abiturienten zusätzlich zum Pflichtteil als Abitur-Prüfung vorlegt.

Aufgrund dieses Sachverhaltes geht das Kultusministeriums offensichtlich davon aus, dass der Mathelehrer die Musterlösungen erst nach abgeschlossener Abiturprüfung mit nach Hause genommen haben kann, und diese für seinen Sohn somit erst nach Ende der Abiturprüfung zugänglich waren, und von diesem fotografiert und veröffentlicht werden konnte.

Den Stuttgarter Nachrichten zufolge handelt es sich für den Lehrer um ein Dienstvergehen. Hätte er sich aktiv an der Weitergabe beteiligt, hätte dies auch zum Verlust seines Beamtenstatus führen können. Allerdings wäre der Lehrer verpflichtet gewesen, die Prüfungsunterlagen verschlossen aufzubewahren.

Kurz nach den diesjährigen schriftlichen Mathe-Abiturprüfungen am Donnerstag letzter Woche waren im Internet Fotos der vom Kultusministerium erstellten Musterlösungen aufgetaucht. Dies dürfte mehrere zehntausend baden-württembergische Mathe-Abiturienten in Unruhe versetzt haben, da zunächst nicht klar war, ob die am vergangenen Donnerstag abgelegten schriftlichen Abiturprüfungen in Mathematik vom Kultusministerium deswegen für ungültig erklärt werden und wiederholt werden müssen.

Insgesamt nehmen dieses Jahr über 50.000 Abiturienten an den allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien Baden-Württembergs an den Abiturprüfungen teil.

Hier die Pressemitteilung des baden-württembergische Kultusministeriums zu dem Vorfall im Wortlaut: "Heute Morgen hat ein Mathematiklehrer eines baden-württembergischen Gymnasiums über seinen Schulleiter das Ministerium informiert, dass sein Sohn, der an der Mathematikprüfung teilgenommen hatte, nach der Prüfung während der Abwesenheit seines Vaters die Lösungshinweise fotografiert und anschließend an Mitschüler weitergeleitet habe. Das Ministerium geht davon aus, dass hierin die Quelle der anschließend im Internet verbreiteten Lösungshinweise zu sehen ist. Der Sachverhalt wird weiter aufgeklärt.

Nach derzeitigem Stand geht das Ministerium davon aus, dass Aufgaben und Lösungen des diesjährigen Mathematikabiturs keinem Unberechtigten vorab bekannt waren und die Mathematikprüfung nicht wiederholt werden muss."

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