Im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erlernen die Schülerinnen und Schüler wichtige Fähigkeiten und Kompetenzen, die sie im weiteren Arbeitsleben einsetzen können. Die Bildungsmaßnahmen der WfbM orientieren sich an Ausbildungsrahmenplänen anerkannter Berufe. Wer die zweijährige Ausbildungsmaßnahme durchläuft, erhält am Ende jedoch keinen Abschluss, der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekannt und anerkannt ist. Für den Berufsbildungsbereich der Werkstätten fehlen bislang bundeseinheitliche Bildungsrahmenpläne, wie sie für reguläre Ausbildungen üblich sind.
Die Einführung der baden-württembergischen Zertifikate sollen deshalb auch ein Signal an den Bund sein, zeitnah bundeseinheitliche Bildungsrahmenlehrpläne für die Werkstätten einzuführen, die sich an anerkannten Berufen orientieren. Dadurch sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die berufliche Bildung in den WfbM transparent, vergleichbar und anschlussfähig wird.
Ergänzende Informationen
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fordert in Artikel 24, dass die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung anerkennen. Bei der Verwirklichung des Rechts auf Bildung geht es darum, ein grundsätzlich für alle zugängliches inklusives und allgemeines Bildungssystem mit anspruchsvollen Bildungszielen und bedarfsgerechter Unterstützung umzusetzen.
Im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) erfolgt die berufliche Bildung auf Grundlage eines Fachkonzepts der Bundesagentur für Arbeit. Zielsetzung des Fachkonzepts ist es, die personelle Entwicklung der Teilnehmenden zu fördern, berufliche und lebenspraktische Fähigkeiten planmäßig zu entwickeln und auf geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich der WfbM oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Kostenträger sind hauptsächlich die Bundesagentur für Arbeit und die Rentenversicherungsträger. Die Bildungsmaßnahme dauert zwei Jahre.
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