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Balingen:

Arbeitslose dürfen verreisen

Stand: 21.07.18 17:28 Uhr

Kurz vor den Sommerferien hat die Agentur für Arbeit Balingen bekanntgegeben, dass Arbeitslose im Jahr bis zu drei Wochen "ortsabwesend" sein, also in Urlaub fahren dürfen. Das gilt aber nur, wenn der zuständige Arbeitsvermittler dieser Abwesenheit zugestimmt hat.

Das wichtigste Ziel der Agentur sei es, dass Arbeitslose eine neue Arbeitsstelle finden oder sich weiterbilden können. Deswegen müsste vor Reiseantritt geprüft werden, ob während der geplanten Abwesenheit eine Vermittlung wahrscheinlich ist oder eine Qualifizierungsmaßnahme beginnt.
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