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Neue Steuerbestimmungen 2018

Stand: 01.01.18 17:20 Uhr

Mit dem 1. Januar 2018 treten neue steuerliche Bestimmungen in Kraft, die vor allem vielen kleinen und mittleren Betrieben, Existenzgründern und Selbstständigen im Nebenerwerb entgegenkommen.

So wird der steuerliche Grundfreibetrag um 180 Euro auf 9000 Euro angehoben. Steuererklärungen müssen 2018 nicht wie bisher zum 31. Mai abgegeben werden, sondern erst bis zum 31. Juli dem Finanzamt vorliegen. Außerdem wird die Obergrenze für steuerliche Sofortabschreibungen, beispielsweise Büromöbel und Arbeitsgerät betreffend, fast verdoppelt. Und schlussendlich gilt der gesetzliche Mindestlohn mit dem Jahreswechsel nach einer einjährigen Übergangsfrist jetzt ausnahmslos für alle Branchen.
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