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Reutlingen/Tübingen:

Prozess um Entlassung von H&M-Betriebsrat: Arbeitsgericht lehnt Kündigung ab

Stand: 22.06.17 10:51 Uhr

Das Arbeitsgericht Reutlingen hat die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden der H&M-Filiale in Tübingen abgelehnt.

Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine außerordentliche Kündigung kann nur aus triftigem Grund und nur mit Zustimmung des Betriebsrats oder des Arbeitsgerichts geschehen.Nachdem der Betriebsrat seine Zustimmung verweigert hatte, zog jetzt auch das Arbeitsgericht nach.

Der Betriebsratsvorsitzende soll eine Gehaltserhöhung verlangt und im Gegenzug Frieden innerhalb des Betriebs versprochen haben. Er bestritt dies aber vor Gericht. Somit stand Aussage gegen Aussage.

Die Gewerkschaft ver.di hatte H&M vorgeworfen, die Firma habe auf diese Weise einen unbequemen Betriebsratsvorsitzenden loswerden wollen.

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