Euro-Banknoten | Bildquelle: pixabay.com

Sind Negativzinsen rechtswidrig?:

Verbraucherzentrale mahnt Volksbank Reutlingen ab - Volksbank entschuldigt sich

Stand: 14.06.17 16:14 Uhr

Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt: Die Volksbank Reutlingen hatte Negativzinsen eingeführt. Darüber berichtete unter anderem das Handelsblatt. Negativzinsen sind derzeit nichts Ungewöhnliches. Zahlreiche Banken erheben sie für Geschäftskunden und Privatleute mit sehr hohem Vermögen, darunter auch die Volksbank Ermstal-Alb. Neu war, dass die Negativzinsen ab dem ersten Euro gelten sollten. Nur: Faktisch machte die Volksbank davon keinen Gebrauch. Jetzt hat die Verbraucherzentrale die Volksbank Reutlingen abgemahnt.


Es wird eng im Finanzgeschäft. Die Europäische Zentralbank hat den Leitzins immer weiter gesenkt, bis er im Minusbereich angekommen ist. Das soll Investitionen und Konsum fördern und eine Inflation verhindern. 
 
Doch die Banken und Sparkassen sind dadurch in die Enge getrieben. Die Kreditinstitute müssen reagieren. Filialen werden geschlossen, Gebühren erhoben oder erhöht, frei gewordene Stellen nicht mehr besetzt. Seit diesem Jahr sind auch Negativzinsen, auch Verwahrentgelt genannt, kein Tabu mehr. Eingezogen werden sie aber derzeit nur von Firmen- und vermögenden Privatkunden.

Otto Normalsparer bleibt bislang verschont, auch bei der Volksbank Reutlingen – obwohl sie auf dem Papier bereits Negativzinsen eingeführt und das per Aushang verkündet hat. Vorstandsmitglied Siegfried Arnold erklärt:  "Wir haben es im Preisverzeichnis im Dezember aufgenommen nach juristischer Prüfung dieses Themas, und letztlich  ging es uns nur darum, den rechtlichen Sachverhalt zu haben, um tatsächlich prophylaktisch verhindern zu können, dass größere Gelder zu uns fließen. Größere Gelder von Neukunden, die zu uns kommen.
 
Das lässt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aber nicht gelten. Sie hat die Volksbank Reutlingen abgemahnt und rechtliche Schritte eingeleitet.  "Die Volksbank Reutlingen hat dies ausgehängt und auch im Internet bekannt gemacht – und hat damit auch einen Preisaushang bekannt gemacht", sagte Cornelia Tausch von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. "Wenn sie für sich selbst nun sagt, dass sie das gegenüber einzelnen Verbrauchern durchführt, gegenüber anderen nun nicht., mag das so sein. Es ist allerdings der Preisaushang von ihr so kund getan worden  – und im ungünstigsten Fall muss das dann jeder Verbraucher gegen sich gelten lassen."

Außerdem seien Negativzinsen für diese Sparmodelle rechtswidrig. Denn ein Sparguthaben sei ein Darlehen des Kunden an die Bank. Der Verbraucher gebe das Geld an die Bank, und dafür stünden den Kunden auch Positiv-Zinsen zu, so Cornelia Tausch.
 
Die Volksbank Reutlingen zeigt sich derweil zerknirscht. Man habe die Kundinnen und Kunden nicht verunsichern wollen, heißt es aus dem Vorstand.  "Ich möchte mich auch ganz herzlich entschuldigen bei all unseren Kunden, die über die Berichte verunsichert und verärgert sind", sagte Siegfried Arnold. "Es ist nicht unsere Absicht und das war es nicht und ist es auch in der Zukunft nicht, Normalsparern Negativzinsen zu berechnen, zumindest, sofern man es für die Zukunft heute schon beurteilen kann." 
 
Sollten die Negativzinsen für Normalsparer doch kommen, so werde man aber die Kunden frühzeitig informieren, so dass sie ihr Geld auch woanders anlegen könnten. Durch die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale sei eine neue Sachlage entstanden.  "Wir gehen her und prüfen die Sachverhalte juristisch nochmals neu, wir hatten es geprüft im Dezember, wir prüfen es nochmals, sind auch in enger Abstimmung mit Verbänden und schauen, was aus dieser juristischen Prüfung herauskommt", so Arnold.
 
Von der qualifizierten Stellungnahme der Juristen wird dann abhängen, welche Schritte die Volksbank Reutlingen als nächstes unternimmt. Die bisherige Negativzins-Regelung ist bis dahin vom Tisch.

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