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Stuttgart:

Mappus handelte laut Untersuchungsausschuss beim EnBW-Deal verfassungswidrig

Stand: 05.06.14 17:25 Uhr

Es hat zwar nicht ganz so lange gedauert wie der Bau des Berliner Flughafens – dennoch gehört der Untersuchungsausschuss im Fall "Mappus und der EnBW-Deal" zu den längsten und zähesten in der Geschichte des Landes Baden-Württembergs. Nach mehr als zwei Jahren und 30 Sitzungen hat das Gremiun jetzt seine Beurteilung bekannt gegeben. Demnach war die Nichtbeteiligung des Landtags vor dem Erwerb der EnBW-Aktien verfassungswidrig. Die Frage, ob für den Deal zuviel Geld gezahlt wurde, hat der Ausschuss allerdings nicht klären können.

Rückblick: Ende 2010 gibt der damaligen Ministerpräsident Stefan Mappus bekannt, dass das Land 45 Prozent der EnBW-Aktien für 4,7 Milliarden Euro kaufen wird. Der Vertrag sei bereits unterschrieben. Der bis dato nicht in den Vorgang eingebundene Landtag musste das Milliardengeschäft nachträglich absegnen.

Doch genau das hätte laut dem Vorsitzendem des Untersuchungsausschusses, Klaus Herrmann, so nicht laufen dürfen.

Die Nichtbeteiligung des Landtags vor dem Erwerb der EnBW-Anteile verletzte die Verfassung und wäre falsch.

Für Grüne und SPD steht allerdings auch fest, dass Mappus und der damalige Vorsitzende der Investmentbank Morgan Stanley, Dirk Notheis, für den Rückkauf der EnBW-Anteile vom französischen Stromerzeuger EdF einen viel zu hohen Preis gezahlt hätten. Hans-Ulrich Sckerl von den Grünen stellt seine Position klar. 

Was in aller Welt, wenn nicht der unbedingte Wille zu kaufen, den damaligen Ministerpräsidenten und seinen Banker bewogen hätte, die Bedingungen der EdF zu akzeptieren. Sie müssten es zu diesem Zeitpunkt, aufgrund eigener Ermittlungen der Morgan Stanley-Bank eigentlich besser wissen, dass dieser Preis deutlich überhöht sei.

Nach Meinung des SPD-Obmanns, Sascha Binder, hat sich Mappus den Kaufpreis von EdF diktieren lassen. Morgan Stanley hatte vor den Verhandlungen ein Gutachten erstellt, das den Wert der EnBW-Aktie auf 35 Euro pro Stück taxiert. Gezahlt worden sind aber letztlich fast 40 Euro für eine Aktie – und damit fast 800.000 Millionen Euro zuviel.

Morgan Stanley hätte sich zwar einen sehr großen Datenraum zur Verfügung gestellt. Aber ausgerechnet die Unterlagen, die sie jetzt zur Verfügung hätten, wären nicht dabei. Und wenn Sie sich erinnerten, sei jetzt vielleicht auch um einiges klarer, warum Morgan Stanley sich so sehr rechtlich gegen die Herausgabe dieser Unterlagen gewehrt hätte.

Den überhöhten Kaufpreis sieht die CDU auch weiterhin als nicht erwiesen an. Trotzdem distanziert sie sich mittlerweile von Mappus und ordnet ihm die politische Verantwortung für das Geschehene zu. Neben der Ausschaltung der Ministrialverwaltung sieht CDU-Obmann Alexander Throm vor allem noch einen anderen schwerwiegenden Fehler.

Zweites Grundproblem sei, dass der damalige Ministerpräsident das Heft des Handelns aus der Hand gegeben hätte und Herrn Doktor Notheis frei schalten und walten lassen hätte. Dadurch sei die vom ihm eigentlich zwingend auszuübende Kontrollfunktion verloren gegangen.

Als Konsequenz aus der Affäre hat das Gremium jetzt beschlossen, dass das Untersuchungsausschussgesetz in bestimmten Punkten überprüft werden müsse – das beträfe zum Beispiel den Rechnungshof, so Herrmann weiter.

Die Rolle des Rechnungshofes solle gestärkt werden. Bei bedeutsamen Unternehmenstransaktionen sollte der Rechnungshof Stellung nehmen. Bislang sei nach Paragraph 102, Absatz 1, Nummer 3 der Rechnungshof zu unterrichten. Der Rechnungshof müsse nicht zustimmen.

Die Angemessenheit eines Kaufpreises ab einer bestimmten Größenordnung soll demnach zwingend mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt werden. Politisch abgeschlossen wird der Fall dann Ende Juni – da beschäftigt sich eine Plenarsitzung das letzte Mal mit dem Thema.

Rechtlich könnten für Mappus allerdings noch weitere Konsequenzen folgen – gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue.

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