Rasenmäh-Roboter | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

Gefahren des Alltags: Jede dritte Prüfung eine Beanstandung

Stand: 24.06.16 09:10 Uhr

Stellen Sie sich vor, Sie stehen im Bad und trocknen Ihre Haare, und plötzlich brennt Ihnen der Haartrockner durch. Ein enormes Sicherheitsrisiko. Damit das gar nicht oder nur sehr selten passiert, gibt es Vorschriften, und dass die eingehalten werden, darüber wacht in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Tübingen. Genauer gesagt: die Abteilung 11: Marktüberwachung. Die rund hundert Mitarbeiter sind zwischen Odenwald und Bodensee, Rhein und Iller dafür zuständig, dass Hersteller die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Jetzt haben sie ihre Bilanz für 2015 vorgestellt.


Roboter-Rasenmäher: Unter Gartenfreunden werden sie immer beliebter, da sie sich nicht mehr selbst um den Rasen kümmern müssen. Doch die Geräte bergen Gefahren, die manchmal nicht mal die Hersteller ahnen, weiß Referatsleiter Stephan Czarnecki.  "Es kann passieren, dass, wenn man den Mähroboter anhebt, das Schneidwerkzeug weiterläuft." Schnittverletzungen am Finger sind vorprogrammiert. Auch auf ein Hindernis können die Rasenroboter fahren. Schlimmstenfalls kann auch der Fuß eines Kindes verletzt werden.

Nachdem es dementsprechende Unfälle gegeben hatte, entwickelten die Ingenieure ein neues Testverfahren mit einer Kinderfuß-Attrappe. Das Test-Ergebnis: Von zwölf Robotern haben drei den Fuß überfahren. 
 
Und es geht weiter: Eine ausklappbare Leiter wurde aus dem Verkehr gezogen, denn unter Umständen konnte ein eine Sprosse nach unten krachen und dabei Finger verletzen oder gar brechen. Und gab ein Segment der Leiter nach, so folgten weitere nach, so dass sich die Leiter von selbst zusammenklappte - ein großes Sicherheitsrisiko, wenn jemand auf der Leiter steht.
 
Bei einem Spielzeug war eine Naht aufgegangen. Das Füllmaterial darin können Kleinkinder leicht verschlucken.  Und an einem Netzstecker standen alle Metallteile gleichzeitig unter Strom.  Aber auch ein vorbildlicher Fahrradhelm wurde vorgestellt. Zwar war er im Test kaputtgegangen, konnte aber die Schutzfunktion voll ausfüllen.
 
Rund achttausend Produkte haben die Ingenieure der Tübinger Marktüberwachung im vergangenen Jahr überprüft. Etwa ein Drittel davon wies Mängel auf. Tätig wird die Abteilung oft auch aus eigenem Antrieb, sagt Abteilungsleiter Peter Goossens.  Entweder auf Meldung von Verbrauchern hin oder durch eigene Aktionen, bei denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch ins Feld hinaus gehen.

Uwe Vorberg ist Referatsleiter für Produktsicherheit im Bereich der Verbraucherprodukte. Ein Schwerpunkt lag 2015 auf Laserpointer.  Vorsichtig solle man sein, wenn Werbeaussagen wie „Kann Ballons zum Platzen bringen“, „kann kilometerweit leuchten“ oder „kann Streichhölzer anzünden“, kämen. "Dann raten wir davon ab, so ein Produkt zu erwerben", sagte Vorberg.
 
Doch gerade im Internetversandhandel gibt es oft Produkte, die den europäischen oder deutschen Normen nicht entsprechen. Das wird immer mehr zum Problem – zumal der Internethandel rasant ansteigt. Schließlich ist das Regierungspräsidium Tübingen nur für baden-württembergische Hersteller zuständig, muss aber trotzdem Sicherheitsrisiken des gesamten Marktes überwachen. Hier arbeitet die Marktüberwachung mit dem Zoll zusammen. "In Zusammenarbeit mit dem Zoll verhindern wir auch, dass dieses Produkt eingeführt werden kann", so Vorberg. Heißt also: Die Ware kommt nie beim Besteller an. Doch das würde der Sicherheit des Verbrauchers dienen.
 
Nicht nur Sicherheit, auch Energieverbrauch ist ein Thema, mit dem sich die Marktüberwachung befasst. Verbraucher, die Mängel an Waren bemerken, können diese auch direkt dem Regierungspräsidium melden unter: marktueberwachung@rpt.bwl.de.

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