Bei der Demonstration von mehreren Tausend Menschen habe es sich um eine rechtlich geschützte Versammlung gehandelt. Deshalb habe die Polizei zwar einzelne Straftaten verfolgen dürfen. Eine Beendigung der gesamten Versammlung mit Wasserwerfern, Pfefferspray und Schlagstöcken sei hingegen nicht zulässig gewesen.
Die Kläger erwarten jetzt eine Entschuldigung durch das Land. Auch die Aussichten, in der Folge zivilrechtlich Schadensersatz zu erstreiten, sind damit gestiegen.
Innenminister Reinhold Gall zeigte sich in einer ersten Reaktion gegenüber dem SWR bereit, "nach Durchsicht des Urteils", dieses "anzunehmen". Die politische Verantwortung trage aber die damalige CDU/FDP-Landesregierung unter Stefan Mappus.
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